AGB
§ 1 Geltungsbereich
(1) Die folgenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) regeln das Vertragsverhältnis zwischen Marcotec und den Verbrauchern und Unternehmern, die das Internetangebot von Marcotec nutzen (im Folgenden "Käufer" genannt). Die AGB betreffen die Nutzung der Website www.marcotec-shop.de sowie alle zu dieser Domain gehörenden Subdomains. Maßgeblich ist jeweils die zum Zeitpunkt des Vertragsschlusses gültige Fassung.
(2) Verbraucher im Sinne dieser Geschäftsbedingungen sind natürliche Personen, die mit Marcotec in Geschäfts- beziehung treten, ohne dass dies ihrer gewerblichen oder selbständigen beruflichen Tätigkeit zugerechnet werden kann. Unternehmer im Sinne dieser Geschäftsbedingungen sind natürliche und juristische Personen oder rechtsfähige Personengesellschaften, die in Ausübung ihrer gewerblichen oder selbständigen beruflichen Tätigkeit mit Marcotec in eine Geschäftsbeziehung treten.
§ 2 Vertragsschluss
(1) Die Angebote von Marcotec im Internet stellen eine unverbindliche Aufforderung an den Käufer dar, bei Marcotec Waren zu bestellen.
(2) Durch die Bestellung des gewünschten Kaufgegenstands im Internet gibt der Käufer ein verbindliches Angebot ab. Die Bestätigung des Eingangs der Bestellung des Kunden stellt noch keine Annahme des Angebotes des Kunden dar. Dies erfolgt mit dem Versand der Ware.
(3) Sollte die Bestätigung des Eingangs der Bestellung oder eine sonstige rechtsverbindliche Erklärung von AF Marcotec Schreib- oder Druckfehler beinhalten oder sollten der Preisfestlegung Übermittlungsfehler zugrunde liegen, ist AF Marcotec berechtigt, die Erklärung wegen Irrtums zu widerrufen. Evtl. erhaltene Zahlungen werden in diesem Falle unverzüglich erstattet.
(4) AF Marcotec ist berechtigt, dieses Angebot innerhalb eines Zeitraumes von sieben Kalendertagen mit Zusendung einer Versandbestätigung oder Zusendung der bestellten Ware anzunehmen. Ein Kaufvertrag kommt erst dann zustande, wenn AF Marcotec das bestellte Produkt versendet und den Versand mit einer zweiten E-Mail (Versandbestätigung) bestätigt hat. Nach fruchtlosem Fristablauf gilt das Angebot als abgelehnt.
§ 3 Zahlung, Fälligkeit, Zahlungsverzug
(1) Die Bezahlung der Waren erfolgt per Vorkasse, Nachnahme, Paypal oder Kreditkarte. Die Bezahlung per Nachnahme ist nur bei Versand innerhalb Deutschlands möglich. Wir behalten uns das Recht vor, im Einzelfall bestimmte Zahlungsarten zu akzeptieren oder auszuschließen.
(2) Bei Zahlung per Vorkasse verpflichtet sich der Käufer, den Kaufpreis nach Vertragsschluss unverzüglich zu zahlen. Bei Zahlung per Nachnahme verpflichtet sich der Käufer, den Kaufpreis bei Lieferung der Ware zu zahlen. Bei Zahlung per Bankeinzug erfolgt die Abbuchung innerhalb einer Woche nach Vertragsschluss. Bei Zahlung per Kreditkarte erfolgt die Zahlung sofort mit der Bestellung.
(3) Befindet sich der Käufer im Zahlungsverzug, hat er währenddessen jede Fahrlässigkeit zu vertreten.
(4) Der Kaufpreis ist während des Verzugs zu verzinsen. Der Verzugszinssatz beträgt für das Jahr fünf Prozentpunkte über dem Basiszinssatz. Bei Rechtsgeschäften, an denen ein Verbraucher nicht beteiligt ist, beträgt der Zinssatz acht Prozentpunkte über dem Basiszinssatz.
(5) Die Geltendmachung eines weiteren Schadens ist nicht ausgeschlossen.
(6) Gutscheindcodes
Es ist nur Gutscheincode pro Bestellung zulässig. Ein Gutscheindsode ist nur für das im Code geannte Produkt zu verwenden. Ist das Produkt unklar ist vorher mit AF Marcotec kontakt aufzunehmen. Wir behalten uns das Recht vor, im Einzelfall bestimmte Gutscheincodes zu akzeptieren oder auszuschließen.
(7) Mit ausgewählter Zahlungsart "per Leasing" nimmt der Kunde zur Kenntnis und ist damit einverstanden, dass die angegebenen Daten an die Albis Leasing Gruppe weitergegeben und gemäß der Datenschutzerklärung der Albis Leasing Gruppe dort verarbeitet werden.
§ 4 Lieferung
(1) Die Lieferung erfolgt durch Sendung des Kaufgegenstands an die vom Käufer mitgeteilte Adresse. Eine Lieferung an externe Logistiker, Frachtvermittler oder Postfächer ist nicht möglich. Die Lieferung erfolgt gegen die angegebenen Verpackungs- und Versandkosten.
(2) Angaben zu Lieferzeiten sind der Artikelbeschreibung zu entnehmen.
(3) Für Auslandslieferungen wird, soweit nichts anderes angegeben ist, der Preis für Verpackung und Versand gesondert nach Gewicht berechnet. Wenn der Käufer eine spezielle Art der Versendung wünscht, bei der höhere Kosten anfallen, so hat er auch diese Mehrkosten zu tragen. Die Kosten für den Versand trägt der Käufe wenn dies nicht abweichend vereinbart wurde. In jedem Fall trägt der Käufer die Kosten (lokale Mehrwertsteuer und/oder der Zoll) für die Durchführung sämtlicher erforderlicher Einfuhrformalitäten. Diese Kosten werden vom Käufer getragen. Sämtlich Abgaben, die im Zusammenhang mit der Einfuhr im Bestimmungsland stehen, durch den Käufer respektive den Empfänger zu entrichten.
(4) Erwirbt der Käufer den Kaufgegenstand für seine gewerbliche oder berufliche Tätigkeit, geht die Gefahr des zufälligen Untergangs und der zufälligen Verschlechterung des Kaufgegenstands auf ihn über, sobald Marcotec den Kaufgegenstand dem Spediteur, dem Frachtführer oder der sonst zur Ausführung der Versendung bestimmten Person oder Anstalt ausgeliefert hat.
§ 5 Eigentumsvorbehalt
(1)Der Kaufgegenstand bleibt bis zur vollständigen Bezahlung Eigentum von AF Marcotec. Vor Eigentumsübertragung ist eine Verpfändung, Sicherungsübereignung, Verarbeitung oder Umgestaltung ohne ausdrückliche Einwilligung von AF Marcotec nicht zulässig. Dies gilt auch für alle zukünftigen Lieferungen, auch wenn AF Marcotec sich nicht stets ausdrücklich hierauf beruft. AF Marcotec ist berechtigt, die Kaufsache zurückzunehmen, wenn der Besteller sich vertragswidrig verhält und nicht bezahlt. Der Käufer erwirbt das Eigentum erst dann, wenn erstmals alle Forderungen aus der Geschäftsbeziehung getilgt sind.
(2)Der Besteller ist verpflichtet, solange das Eigentum noch nicht auf ihn übergegangen ist, die Kaufsache pfleglich zu behandeln. Insbesondere ist er verpflichtet, diese auf eigene Kosten gegen Diebstahl-, Feuer- und Wasserschäden ausreichend zum Neuwert zu versichern. Solange das Eigentum noch nicht übergegangen ist, hat der Besteller, AF Marcotec unverzüglich schriftlich zu benachrichtigen, wenn der gelieferte Gegenstand gepfändet oder sonstigen Eingriffen Dritter ausgesetzt ist. Soweit der Dritte nicht in der Lage ist, AF Marcotec die gerichtlichen und außergerichtlichen Kosten einer Klage gemäß § 771 ZPO zu erstatten, haftet der Besteller für den der AF Marcoec entstehenden Schaden und Ausfall.
(3)Der Besteller ist zur Weiterveräußerung der Vorbehaltsware im normalen Geschäftsverkehr berechtigt. Die Forderungen gegenüber dem Abnehmer aus der Weiterveräußerung der Vorbehaltsware tritt der Besteller schon jetzt an uns in Höhe des mit uns vereinbarten Faktura-Endbetrages (einschließlich Mehrwertsteuer) ab. Diese Abtretung gilt unabhängig davon, ob die Kaufsache ohne oder nach Verarbeitung weiterverkauft worden ist. Der Besteller bleibt zur Einziehung der Forderung auch nach der Abtretung ermächtigt. Unsere Befugnis, die Forderung selbst einzuziehen, bleibt davon unberührt. Wir werden jedoch die Forderung nicht einziehen, solange der Besteller seinen Zahlungsverpflichtungen aus den vereinnahmten Erlösen nachkommt und nicht in Zahlungsverzug ist.
§ 6 Preise
(1)Der im jeweiligen Angebot angegebene Preis für den Kaufgegenstand versteht sich als Endpreis einschließlich eventuell anfallender Mehrwertsteuer und weiterer Preisbestandteile.
(2)Der Preis umfasst nicht die Liefer- und Versandkosten.
(3)Preisliche Irrtümer, Zwischenverkauf und Änderungen vorbehalten. Für den Fall, einer falschen Produkt- oder Preisinformation durch Tippfehler oder Fehler in Angaben welche AF Marcotec GmbH von Lieferanten erhalten hat, hat AF Marcotec das Recht den erteilten Auftrag nicht auszuführen und zu stornieren. AF Marcotec ist berechtigt, derartige Aufträge nicht auszuführen und zu stornieren auch wenn dieser per Email bestätigt wurde und bereits per Kreditkarte, Überweisung, Paypal oder einer andere Zahlungsmethode bereits bezahlt wurde. AF Marcotec wird in diesem Fall umgehend eine Erstattung veranlassen.
§ 7 Rücktritt / Widerruf
(1) Marcotec ist berechtigt, vom Vertrag auch hinsichtlich eines noch offenen Teils der Lieferung oder Leistung zurückzutreten, wenn falsche Angaben über die Kreditwürdigkeit des Käufers gemacht worden oder objektive Gründe hinsichtlich der Zahlungsunfähigkeit des Käufers entstanden sind, bspw. die Eröffnung eines Insolvenzverfahrens über das Vermögen des Käufers oder die Abweisung eines solchen Verfahrens mangels kostendeckenden Vermögens. Dem Käufer wird vor Rücktritt die Möglichkeit eingeräumt, eine Vorauszahlung zu leisten oder eine taugliche Sicherheit zu erbringen.
(2) Unbeschadet etwaiger Schadenersatzansprüche sind im Falle des Teilrücktritts bereits erbrachte Teilleistungen vertragsgemäß abzurechnen und zu bezahlen.
(3) Bei Widerruf eines Verbrauchers wird von AF Marcotec geprüft ob die Ware vollständig ist und in welchem Zustand sich die Ware (falls bereits geliefert) befindet. So sollte das Produkt in seiner Originalverpackung mit vollständigem Zubehör und der dazugehörigen Dokumentation und unbeschädigt zurückgesandt werden. Das Widerrufsrecht erlischt vorzeitig, wenn der Verbraucher oder der Hersteller mit der Ausführung der Dienstleistung, Aktivierung oder Personalisierung des Produktes vor Ende der Widerrufsfrist (für Verbraucher - 14 Tage ab der Inbesitznahme der Ware) begonnen haben bzw. der Verbraucher diese veranlasst hat (z. B. durch Download, Registrierung, etc.).
(4) Nicht private Personen wie Unternehmen, Firmen, Einzelunternehmen, Personengesellschaften, Kapitalgesellschaften, eG (eingetragene Genossenschaft), gemeinnützige Organisationen und Vereine haben nach dem gesetzlichen Widerrufsrecht kein Rückgaberecht oder Widerrufsrecht. Nähere Informationen zum Widerrufsrecht ergeben sich aus der Widerrufsbelehrung des Verkäufers.
(5) Falls einer der in Abs. 3 oder 4 aufgeführten Fälle zutrifft, behält sich die AF Marcotec GmbH im Falle der Wiedereinlagerung vor, eine Restocking Fee (Wiedereinlagerungsgebühr) in Höhe von mindestes 10% bis 25% des Warenwertes zu erheben. Bei Produkten, die von Herstellern speziell auf Kundenwunsch bezogen oder gefertigt werden, ist die Ware von der Rückgabe ausgeschlossen. Bei Privatkunden gelten darüber hinaus die Bedingungen des Fernabsatzgesetzes.
(6) Bitte nutzen Sie für ein Widerruf (Verbraucher) unser Service Portal.
§ 8 Gewährleistung
(1) Gewährleistung gegenüber Verbrauchern
a) Marcotec trägt Gewähr dafür, dass der Kaufgegenstand bei Übergabe mangelfrei ist. Zeigt sich innerhalb von sechs Monaten seit Übergabe des Kaufgegenstands ein Sachmangel, so wird vermutet, dass dieser bereits bei Übergabe mangelhaft war, es sei denn, diese Vermutung ist mit der Art des Kaufgegenstands oder des Mangels unvereinbar. Zeigt sich der Sachmangel erst nach Ablauf von sechs Monaten, muss der Käufer beweisen, dass der Sachmangel bereits bei Übergabe des Kaufgegenstands vorlag.
b) Ist der Kaufgegenstand bei Übergabe mangelhaft, hat der Käufer die Wahl, ob die Nacherfüllung durch Nachbesserung oder Ersatzlieferung erfolgen soll. Marcotec ist berechtigt, die Art der gewählten Nacherfüllung zu verweigern, wenn sie nur mit unverhältnismäßigen Kosten möglich ist und die andere Art der Nacherfüllung ohne erhebliche Nachteile für den Käufer bleibt.
c) Schlägt die Nacherfüllung fehl, kann der Käufer grundsätzlich nach seiner Wahl Herabsetzung des Kaufpreises (Minderung) oder Rückgängigmachung des Vertrags (Rücktritt) sowie Schadensersatz verlangen. Bei nur geringfügigen Mängeln steht dem Käufer kein Rücktrittsrecht zu.
d) Ansprüche des Käufers wegen Mängeln verjähren in zwei Jahren, beim Verkauf gebrauchter Sachen in einem Jahr.
(2) Gewährleistung gegenüber Unternehmern
a) Ist der Kauf für Marcotec und den Käufer ein Handelsgeschäft, hat der Käufer die gelieferte Ware unverzüglich auf Qualitäts- und Mengenabweichung zu untersuchen und Marcotec erkennbare Mängel innerhalb einer Frist von einer Woche ab Empfang der Ware schriftlich anzuzeigen; andernfalls ist die Geltendmachung des Gewährleistungsanspruchs ausgeschlossen. Verdeckte Mängel sind Marcotec innerhalb einer Frist von einer Woche ab Entdeckung schriftlich anzuzeigen. Zur Fristwahrung genügt die rechtzeitige Absendung. Den Käufer trifft in diesem Fall die volle Beweislast für sämtliche Anspruchsvoraussetzungen, insbesondere für den Mangel selbst, für den Zeitpunkt der Feststellung des Mangels und für die Rechtzeitigkeit der Mängelrüge.
b) Bei Mängeln leistet Marcotec nach eigener Wahl Gewähr durch Nachbesserung oder Ersatzlieferung.
c) Die Ansprüche des Käufers wegen Mängeln verjähren in einem Jahr.
(3) Liefert Marcotec zum Zwecke der Nacherfüllung einen mangelfreien Kaufgegenstand, kann Marcotec vom Käufer Rückgewähr des mangelhaften Kaufgegenstands verlangen.
(4) Schäden, die durch unsachgemäße oder vertragswidrige Maßnahmen des Käufers bei Aufstellung, Anschluss, Bedienung oder Lagerung hervorgerufen werden, begründen keinen Anspruch gegen Marcotec.
§ 9 Haftungsbeschränkung
(1) Für andere als durch Verletzung von Leben, Körper und Gesundheit entstehende Schäden haftet Marcotec nur, soweit diese Schäden auf vorsätzlichem oder grob fahrlässigem Handeln oder auf schuldhafter Verletzung einer wesentlichen Vertragspflicht durch Marcotec oder deren Erfüllungsgehilfen beruhen. Vertragswesentlich ist eine Pflicht, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrages überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der Käufer regelmäßig vertrauen darf. Eine darüber hinausgehende Haftung auf Schadensersatz ist ausgeschlossen. Ansprüche aus einer von Marcotec gegebenen Garantie für die Beschaffenheit des Kaufgegenstands und dem Produkthaftungsgesetz bleiben hiervon unberührt.
(2) Nach dem jetzigen Stand der Technik kann die Datenkommunikation über das Internet nicht fehlerfrei und/oder jederzeit verfügbar gewährleistet werden. Wir haften daher nicht für die jederzeitige Verfügbarkeit unseres Internetshops.
§ 10 Rechtswahl, Gerichtsstand
(1) Alle Streitigkeiten aus diesem Rechtsverhältnis unterliegen dem Recht der Bundesrepublik Deutschland. Bei Verbrauchern gilt diese Rechtswahl nur insoweit, als nicht der gewährte Schutz durch zwingende Bestimmungen des Rechts des Staates, in dem der Verbraucher seinen gewöhnlichen Aufenthalt hat, entzogen wird. Die Geltung von UN-Kaufrecht ist ausgeschlossen.
(2) Ist der Käufer Kaufmann, juristische Person des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtliches Sondervermögen ist ausschließlicher Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus diesem Vertrag der Geschäftssitz von Marcotec. Dasselbe gilt, wenn der Käufer keinen allgemeinen Gerichtsstand in Deutschland hat oder der Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthalt im Zeitpunkt der Klageerhebung nicht bekannt sind.
§ 11 Salvatorische Klausel
Sollte eine Bestimmung dieser AGB ungültig oder undurchsetzbar sein oder werden, so bleiben die übrigen Bestimmungen dieser AGB hiervon unberührt, es sei denn, dass durch den Wegfall einzelner Klauseln eine Vertragspartei so unzumutbar benachteiligt würde, dass ihr ein Festhalten am Vertrag nicht mehr zugemutet werden kann.